Die Werbung des Schweizer Kräuterbonbonherstellers Ricola hat wahrscheinlich so gut wie jede(r) schon mal im Fernsehen gesehen. Der erste Spot dieser Werbekampagne wurde 1998 ausgestrahlt und der darin enthaltene Slogan „Wer hat’s erfunden?“ ist schnell zu einem Sprichwort geworden, welches auch von Prominenten öffentlich zitiert wird.
Wer eine gute Idee und Erfolg damit hat, wird wahrscheinlich irgendwann kopiert, das ist nun wahrhaftig nichts Ungewöhnliches. Wenn allerdings wesentliche Elemente und beinahe das ganze Rezept dieser Idee von jemandem kopiert und als „eigenes Produkt“ ausgegeben wird, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Im folgenden Video spielt „Allgäu Power“, eine Partyband aus dem Allgäu, nach ihrem Einmarsch auf die Bühne einen Teil meiner Kochlöffelnummer (von 0:44 bis 2:08) mit kleinen Abwandlungen. Danach folgt ein Stück mit Akkordeon namens „Klarinettenmuckl“, welches sie weiter mit den Kochlöffeln in der bayrischen Manier von Schuhplattlern begleiten.
„Allgäu Power“ mit „ihrer“ (?!) Kochlöffelshow
Der Spaß sei ihnen und ihrem Publikum gegönnt. Allerdings ergab sich für mich als Urheber tatsächlich ein Problem, als sie vor einigen Jahren mit „ihrer“ (?!) Kochlöffelshow im Bayerischen Fernsehen (BR) autraten. Denn lediglich der dritte Teil der Show wurde als „Klarinettenmuckl“ beim Sender angegeben. Völlig unverständlich war die Reaktion einer zuständigen Redakteurin des BR, die weder von mir noch von meinen GEMA-Vertreter davon zu überzeugen war, dass die GEMA-Meldung des Bayrischen Rundfunks für die betreffende Sendung korrigiert werden müsse. Was nicht der einzige Fall ist, bei dem ich als Komponist nicht angegeben wurde und infolge dessen leer ausging. Soll man deswegen vor ein Gericht ziehen? – Im Prinzip ja, man bekommt aber ja nun auch längst nicht alles mit und kann nicht immer reagieren.
Es ist aber wichtig, (s)ein(e) Produkt(e) und das Urheberrecht zu schützen. Dieses einzufordern ist manchmal allerdings tatsächlich mit erheblichem Aufwand verbunden, weshalb es notwendig ist, dass Interpreten den bzw. die Urheber „ihrer“ Show grundsätzlich korrekt angeben.
Also zurück zur anfänglichen Frage: „Wer hat’s erfunden?“
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